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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Version 2.0, gültig ab 26. August 2026. Ersetzt Version 1.0.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der CartCraft Pte. Ltd. und ihren Geschäftskunden. Bitte lesen Sie Ziffer 11 (Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen), Ziffer 12 (laufende Leistungen, Kündigungsfristen und vorgehaltene Kapazität) und Ziffer 17 (Haftungsbeschränkung) aufmerksam, denn diese Regelungen bestimmen, was Sie mit den Arbeitsergebnissen tun dürfen, was Sie für die Kapazität schulden, die wir für Sie vorhalten, und wie unsere Haftung begrenzt ist.
1.1 Anbieter. Die CartCraft Pte. Ltd., 1 North Bridge Road, #B1-35, High Street Centre, Singapore 179094, Singapur, Registernummer (UEN) 202417742K („CartCraft“, „wir“, „uns“), erbringt Leistungen in den Bereichen Webentwicklung, E-Commerce, Software und verwandte digitale Dienstleistungen.
1.2 Nur Geschäftskunden. Diese AGB gelten ausschließlich für Verträge mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sie gelten nicht für Verbraucher (§ 13 BGB). CartCraft schließt auf Grundlage dieser AGB keine Verträge mit Verbrauchern. Mit der Erteilung eines Auftrags bestätigt der Kunde, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.3 Anwendungsbereich. Diese AGB gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen von CartCraft, auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass CartCraft im Einzelfall erneut auf sie hinweisen muss.
1.4 Entgegenstehende Bedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn CartCraft den Vertrag ausführt, ohne ihnen zu widersprechen. Abweichende Bedingungen gelten nur, wenn CartCraft ihnen in Textform ausdrücklich zugestimmt hat.
1.5 Rangfolge. Bei Widersprüchen gilt folgende Reihenfolge: (a) individuelle schriftliche Vereinbarungen und Nebenabreden, (b) das angenommene Angebot oder der Rahmenvertrag einschließlich der darin enthaltenen Vertragsbedingungen, (c) diese AGB. Regelungen eines angenommenen Angebots gehen diesen AGB daher vor.
1.6 Begriffe. „Arbeitsergebnisse“ sind alle Leistungsgegenstände, die CartCraft für den Kunden aufgrund eines Vertrags erstellt, insbesondere Quellcode, Konfigurationen, Designs, Texte, Konzepte und Dokumentation. „Textform“ (§ 126b BGB) ist eine lesbare Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger, in der die erklärende Person genannt ist; eine E-Mail genügt diesem Erfordernis. „Einzelangebot“ ist das Angebot, die Auftragsbestätigung oder der Rahmenvertrag, auf dem der jeweilige Auftrag beruht. „Mindestkontingent“ ist ein im Einzelangebot vereinbarter Mindestleistungsumfang je Abrechnungszeitraum, zum Beispiel eine Mindeststundenzahl pro Woche oder pro Monat.
2.1 Angebote. Angebote von CartCraft sind bis zur Annahme freibleibend. Sofern das Einzelangebot nichts anderes bestimmt, kann ein Angebot 30 Kalendertage ab seinem Datum angenommen werden.
2.2 Vertragsschluss. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot in Textform annimmt, wenn CartCraft einen Auftrag in Textform bestätigt oder wenn CartCraft auf Wunsch des Kunden mit der Leistung beginnt. Vom Kunden gewünschte Abweichungen bedürfen der Bestätigung durch CartCraft in Textform.
2.3 Grundlage des Angebots. Angebote und Schätzungen beruhen auf den Informationen, Zugängen und dem Systemzustand, die CartCraft zum Zeitpunkt des Angebots vorgelegen haben. Für unzutreffende oder unvollständige Angaben des Kunden haftet CartCraft nicht. Weicht der tatsächliche Systemzustand wesentlich von dem im Angebot angenommenen Zustand ab, teilt CartCraft dies dem Kunden mit, und beide Parteien einigen sich über eine Anpassung von Umfang, Zeitplan und Vergütung.
2.4 Schätzungen. Aufwandsschätzungen sind keine Festpreise und kein Kostenanschlag im Sinne des § 650 BGB, sofern sie nicht ausdrücklich als Festpreis bezeichnet sind. Nennt eine Schätzung eine Spanne, ist diese Spanne ein verbindlicher Abrechnungsrahmen. CartCraft überschreitet die Obergrenze der Spanne nicht ohne vorherige Vereinbarung in Textform, soweit Anforderungen und Rahmenbedingungen unverändert bleiben. Wird eine Aufgabe ohne vorherige Schätzung beauftragt, wird sie nach dem tatsächlich angefallenen Aufwand abgerechnet, und der Kunde kann sich nicht auf eine bestimmte Aufwandserwartung berufen.
2.5 Vorprüfungen und Bewertungen. Eine kurze Ersteinschätzung, ob und wie eine Anfrage umgesetzt werden kann, sowie die Erstellung einer Schätzung sind für den Kunden kostenlos, wenn die Aufgabe nicht beauftragt wird. Weitergehende Prüfungen sind vergütungspflichtige Arbeitszeit und werden zum Stundensatz nach Ziffer 9.2 abgerechnet, unabhängig davon, ob das Projekt anschließend umgesetzt wird. Das gilt insbesondere für umfangreichere Analysen eines Systems, von Daten oder von Diensten Dritter, für die Ausarbeitung und Abwägung mehrerer Lösungswege sowie für die Zeit, die für Abstimmungen und Besprechungen zu einem Projekt aufgewendet wird. CartCraft weist auf solchen Aufwand hin, bevor er entsteht; ein unterbliebener Hinweis berührt den Vergütungsanspruch nicht, wenn der Kunde die Prüfung angefordert oder an der Abstimmung teilgenommen hat. Wird die Aufgabe beauftragt, ist die für die Schätzung aufgewendete Analyse- und Bewertungszeit Teil des vergüteten Aufwands, weil sie die technische Grundlage der Umsetzung bildet; sie ist in der genannten Spanne bereits enthalten und wird nicht doppelt berechnet. Die Parteien vereinbaren dies ausdrücklich als Vergütungsabrede.
2.6 Rahmenverträge und Einzelaufträge. Haben die Parteien einen Rahmenvertrag geschlossen, insbesondere durch ein angenommenes Angebot, das ausdrücklich als solcher dient, können Einzelaufträge formlos in Textform ohne weiteres Angebot erteilt werden. Sofern der Rahmenvertrag nichts anderes bestimmt, bestehen keine Mindestlaufzeit, kein Mindestkontingent und keine wiederkehrende Vergütung. Diese AGB und die Bedingungen des Rahmenvertrags gelten für jeden darunter erteilten Einzelauftrag.
3.1 Leistungsumfang. Der Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem Einzelangebot. Dort nicht ausdrücklich aufgeführte Leistungen sind nicht geschuldet, auch wenn eine Partei sie für üblich, naheliegend oder selbstverständlich hält. Der Kunde prüft vor der Auftragserteilung, ob alle gewünschten Leistungen enthalten sind.
3.2 Dienstleistung, kein Erfolgsversprechen. CartCraft erbringt seine Leistungen mit fachlicher Sorgfalt und nach dem aktuellen Stand der Technik. Sofern nicht ausdrücklich ein bestimmtes Werk als geschuldet vereinbart ist, schuldet CartCraft eine fachgerechte Leistungserbringung und keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Insbesondere schuldet CartCraft keine bestimmten Platzierungen in Suchmaschinen, keine bestimmte Sichtbarkeit, keinen bestimmten Traffic, keine Conversion-Raten, keinen Umsatz und keine Kostenersparnis.
3.3 Methodenfreiheit. CartCraft wählt das technische Vorgehen, die Werkzeuge und die Arbeitsweise frei, soweit das vereinbarte Ergebnis erreicht wird.
3.4 Keine Rechtsberatung. CartCraft erbringt keine Rechts- oder Steuerberatung. Die rechtliche Bewertung der Websites, Shops und Inhalte des Kunden, insbesondere von Pflichtangaben, Impressum, Geschäftsbedingungen, Datenschutz, Wettbewerbsrecht, Produktkennzeichnung und Barrierefreiheit, bleibt Sache des Kunden, sofern nicht ausdrücklich eine bestimmte Prüfung beauftragt ist. Stellt CartCraft Entwürfe von Rechtstexten bereit, insbesondere eines Impressums oder einer Datenschutzerklärung, sind dies unverbindliche Vorlagen; ihre Prüfung, erforderlichenfalls die Prüfung durch Dritte, und die Freigabe obliegen dem Kunden. Setzt CartCraft rechtlich relevante Elemente um, geschieht dies nach Weisung und Vorgabe des Kunden.
3.5 Barrierefreiheit. Die Herstellung oder Prüfung von Barrierefreiheit, insbesondere nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) oder den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), ist nicht Bestandteil eines Auftrags, sofern sie nicht ausdrücklich beauftragt ist. Neue Elemente werden auf dem technischen Stand des bestehenden Systems umgesetzt. Wird eine Prüfung der Barrierefreiheit beauftragt, ist sie eine technische Bewertung anhand gängiger Richtlinien und keine Rechtsberatung; die Beurteilung, ob und in welchem Umfang gesetzliche Anforderungen für den Kunden gelten, verbleibt beim Kunden.
3.6 Technische Machbarkeit. Alle Leistungen stehen unter dem Vorbehalt der technischen Machbarkeit innerhalb der eingesetzten Plattformen, Systeme und Produkte Dritter. Lässt sich eine Anforderung nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand umsetzen, informiert CartCraft den Kunden und schlägt alternative Wege vor. Der bis dahin für die Analyse der Anforderung angefallene Aufwand richtet sich nach Ziffer 2.5.
3.7 Keine Exklusivität. CartCraft darf gleichzeitig für andere Kunden tätig sein. Es besteht keine Exklusivität und keine Pflicht, Kapazität vorzuhalten, die über ein nach Ziffer 12.5 vereinbartes Mindestkontingent hinausgeht.
3.8 Teilleistungen. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar sind.
4.1 Änderungswünsche. Leistungen, die über den beauftragten Umfang hinausgehen, werden gesondert nach Aufwand zum Stundensatz nach Ziffer 9.2 berechnet. In einem Angebot genannte Preise gelten ausschließlich für den dort beschriebenen Umfang.
4.2 Beauftragung von Zusatzarbeiten. Wünsche, die über den beauftragten Umfang hinausgehen, gelten als neuer Auftrag. Arbeiten von voraussichtlich bis zu vier Stunden darf CartCraft ohne vorherige Schätzung ausführen, sofern der Kunde nicht ausdrücklich etwas anderes verlangt. Bei voraussichtlich größerem Umfang legt CartCraft zunächst eine Schätzung vor und wartet die Freigabe des Kunden in Textform ab. Zusatzarbeiten gelten als gesondert nach Aufwand beauftragt, sobald CartCraft auf Wunsch des Kunden mit der Umsetzung beginnt oder der Kunde das Ergebnis annimmt.
4.3 Hinweis auf Mehraufwand. CartCraft weist auf absehbaren Mehraufwand hin, bevor er entsteht, soweit das möglich ist. Ein unterbliebener Hinweis berührt den Vergütungsanspruch nicht, wenn der Kunde die Leistung angefordert oder angenommen hat.
4.4 Zurückgestellte Punkte. Punkte, die der Kunde ausdrücklich zurückstellt oder zu denen er zunächst eine Einschätzung anfordert, werden nicht umgesetzt.
4.5 Anfragen von Endkunden des Kunden. Handelt der Kunde für einen Endkunden, gelten Anfragen, die der Endkunde unmittelbar an CartCraft richtet, als Zusatzwünsche des Kunden nach dieser Ziffer 4. Der Kunde bleibt Schuldner der Vergütung. CartCraft ist nicht verpflichtet, Weisungen unmittelbar vom Endkunden entgegenzunehmen.
4.6 Auswirkung auf den Zeitplan. Änderungen des Leistungsumfangs können vereinbarte Termine verschieben. CartCraft informiert den Kunden über absehbare Auswirkungen auf den Zeitplan.
5.1 Enthaltene Schleifen. Sofern das Einzelangebot nichts anderes bestimmt, sind je Arbeitsergebnis zwei Korrekturschleifen enthalten. Eine Korrekturschleife ist ein gesammelter Satz von Änderungswünschen zu dem vorgelegten Arbeitsergebnis.
5.2 Weitere Schleifen. Weitere Korrekturschleifen sowie Änderungswünsche, die bereits freigegebene Vorgaben ändern, werden nach Aufwand zum Stundensatz nach Ziffer 9.2 berechnet.
5.3 Sammlung. Der Kunde reicht Änderungswünsche gesammelt in Textform ein. Einzelne Wünsche, die nach Abschluss einer Schleife nachgereicht werden, zählen als weitere Schleife.
6.1 Mitwirkung. Der Kunde stellt rechtzeitig und kostenfrei alle Informationen, Inhalte, Daten, Lizenzen, Genehmigungen und Zugangsdaten bereit, die für die Leistungserbringung erforderlich sind, und benennt einen Ansprechpartner, der zu Entscheidungen und Freigaben befugt ist.
6.2 Reaktionszeiten. Der Kunde beantwortet Rückfragen, Freigaben und Abstimmungsanfragen innerhalb von fünf Arbeitstagen, sofern keine andere Frist vereinbart ist.
6.3 Verzögerte Mitwirkung. Erbringt der Kunde die erforderliche Mitwirkung nicht, verlängern sich Fristen entsprechend, und CartCraft darf den dadurch entstehenden Mehraufwand sowie die entstehende Wartezeit nach vorheriger Ankündigung in Textform berechnen. Ruht die Arbeit aus Gründen, die im Verantwortungsbereich des Kunden oder seines Endkunden liegen, länger als zehn Arbeitstage, darf CartCraft den bis dahin angefallenen Aufwand abschlagsweise abrechnen. Erbringt der Kunde die erforderliche Mitwirkung nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach einer Mahnung in Textform mit Nachfristsetzung, darf CartCraft den Vertrag kündigen und die bis dahin erbrachten Leistungen abrechnen. Gesetzliche Ansprüche wegen unterlassener Mitwirkung, insbesondere nach §§ 642 und 643 BGB sowie § 615 BGB, bleiben unberührt.
6.4 Staging-Umgebung. Entwicklungs- und Testarbeiten erfolgen auf einer von der Live-Umgebung getrennten Staging- oder Testumgebung. Stellt der Kunde eine solche Umgebung nicht bereit und muss deshalb auf dem Live-System gearbeitet werden, trägt der Kunde das Risiko daraus entstehender Beeinträchtigungen des Live-Betriebs, insbesondere von Ausfällen, Fehlfunktionen, Datenverlust und Umsatzeinbußen.
6.5 Datensicherungen. Der Kunde ist für vollständige Sicherungen seiner Daten, Datenbanken, Medien und Konfigurationen vor Arbeitsbeginn und in regelmäßigen Abständen während des Projekts verantwortlich, sofern Datensicherungen nicht ausdrücklich Teil der beauftragten Leistungen sind. Für Datenverlust infolge fehlender oder unvollständiger Sicherungen des Kunden haftet CartCraft nicht. Vor Arbeiten unmittelbar auf einer Live-Umgebung sichert CartCraft die von der Arbeit betroffenen Dateien und die Datenbank, soweit das technisch möglich und der erforderliche Zugang vorhanden ist; das ersetzt die eigenen Sicherungen des Kunden nicht.
6.6 Zugangsdaten. Der Kunde hält Zugangsdaten vertraulich, übermittelt sie nur über sichere Wege und ändert gemeinsam genutzte Zugangsdaten nach dem Ende der Zusammenarbeit.
6.7 Mängel. Der Kunde zeigt CartCraft erkennbare Mängel und Störungen unverzüglich in Textform an und beschreibt den Mangel nachvollziehbar.
6.8 Rechtmäßige Nutzung. Der Kunde nutzt die Leistungen im Einklang mit dem geltenden Recht und übermittelt keine rechtswidrigen Inhalte.
7.1 Fertigstellungsanzeige. CartCraft teilt dem Kunden in Textform mit, wenn ein Arbeitsergebnis oder eine beauftragte Aufgabe fertiggestellt und bereitgestellt ist, und nennt dabei die Prüffrist und die Rechtsfolge ihres Verstreichens.
7.2 Prüfung. Der Kunde prüft das bereitgestellte Arbeitsergebnis unverzüglich und zeigt konkrete Mängel innerhalb von 14 Kalendertagen ab der Fertigstellungsanzeige in Textform an.
7.3 Abnahme durch Fristablauf (Abnahmefiktion). Zeigt der Kunde innerhalb der Frist nach Ziffer 7.2 keinen konkreten Mangel in Textform an, gilt das Arbeitsergebnis als abgenommen. CartCraft weist in der Fertigstellungsanzeige ausdrücklich auf diese Rechtsfolge hin. Das Arbeitsergebnis gilt ebenfalls als abgenommen, wenn der Kunde es produktiv nutzt.
7.4 Nachbesserung und Neubeginn der Frist. Nach Beseitigung rechtzeitig angezeigter Mängel und erneuter Fertigstellungsanzeige beginnt die Frist nach Ziffer 7.2 für die betroffenen Teile neu.
7.5 Wirkung der Abnahme. Die Abnahme, auch die Abnahme durch Fristablauf, berechtigt CartCraft, das Arbeitsergebnis live zu stellen. Der Vergütungsanspruch für tatsächlich geleistete Stunden besteht unabhängig von der Abnahme.
7.6 Deployment auf Live-Systeme. Deployments auf Live-Systeme setzen eine Freigabe des Kunden in Textform oder eine Abnahme nach Ziffer 7.3 voraus.
8.1 Termine. Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in Textform als verbindlich vereinbart sind. Sie setzen die rechtzeitige Mitwirkung des Kunden nach Ziffer 6 voraus.
8.2 Verzug. Befindet sich CartCraft mit einem verbindlich vereinbarten Termin in Verzug, kann der Kunde in Textform eine angemessene Nachfrist von mindestens zwei Wochen setzen. Erfolgt die Leistung nicht innerhalb dieser Frist, kann der Kunde den Vertrag hinsichtlich des noch nicht erbrachten Teils kündigen.
8.3 Kündigung durch den Kunden vor Fertigstellung. Der Kunde kann einen noch nicht fertiggestellten Auftrag jederzeit in Textform kündigen (§ 648 Satz 1 BGB). In diesem Fall rechnet CartCraft den bis zum Wirksamwerden der Kündigung angefallenen Aufwand zum Stundensatz nach Ziffer 9.2 ab, zuzüglich bereits angefallener Fremdkosten nach Ziffer 9.7. Bereits geleistete Vorauszahlungen werden auf diesen Betrag angerechnet; ein verbleibendes Guthaben wird dem Kunden erstattet, ein die Vorauszahlung übersteigender Betrag wird in Rechnung gestellt. Diese Abrechnung tritt an die Stelle des Anspruchs aus § 648 Satz 2 BGB. Für laufende Leistungen, Retainer und wiederkehrende Vergütungen gilt Ziffer 12 anstelle dieser Ziffer 8.3. Ziffer 11.1 bleibt unberührt, Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Zahlung über.
8.4 Höhere Gewalt. Keine Partei haftet für Nichtleistung oder verzögerte Leistung infolge höherer Gewalt. Höhere Gewalt umfasst insbesondere Naturkatastrophen, Epidemien, Krieg, behördliche Anordnungen, Strom- und Netzausfälle, Ausfälle von Internet-, Cloud- oder Plattformdiensten, Cyberangriffe und Streiks. Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich. Fristen verlängern sich um die Dauer der Behinderung. Dauert die Behinderung länger als zwei Monate, kann jede Partei den betroffenen Vertrag in Textform kündigen.
9.1 Preise. Sofern das Einzelangebot nichts anderes bestimmt, sind alle Preise Nettobeträge in Euro (EUR) und verstehen sich ohne Steuern, Abgaben und Bankgebühren, die außerhalb Singapurs erhoben werden. Greift das Reverse-Charge-Verfahren, werden Rechnungen ohne Umsatzsteuer ausgestellt, und die Steuerschuld geht auf den Kunden über (§ 13b UStG oder Art. 196 der Richtlinie 2006/112/EG). Steuern oder Gebühren, die im Land des Kunden erhoben werden, trägt der Kunde.
9.2 Stundensatz. Sofern das Einzelangebot nichts anderes bestimmt, werden nach Aufwand abgerechnete Arbeiten mit 70,00 EUR netto pro Stunde berechnet, wobei in Einheiten von 15 Minuten abgerechnet wird. Dieser Stundensatz gilt auch für Änderungswünsche nach Ziffer 4, für weitere Korrekturschleifen nach Ziffer 5, für Prüfungen nach Ziffer 2.5 und für Arbeiten außerhalb eines beauftragten Festpreises.
9.3 Anpassung des Stundensatzes. Frühestens sechs Monate nach Vertragsschluss darf CartCraft den Stundensatz für künftige Aufträge mit einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen in Textform anpassen. Bereits erteilte Aufträge werden zum bisherigen Stundensatz zu Ende geführt. Übersteigt die Erhöhung 10 Prozent, kann der Kunde ein Dauerschuldverhältnis zu dem Zeitpunkt kündigen, zu dem der neue Stundensatz wirksam wird.
9.4 Rechnungsstellung. Festpreisprojekte werden nach dem im Einzelangebot vereinbarten Zahlungsplan abgerechnet. Nach Aufwand abgerechnete Arbeiten werden monatlich für die im jeweiligen Monat angefallenen Stunden abgerechnet, unabhängig davon, ob eine Aufgabe bereits abgeschlossen ist. Wiederkehrende Vergütungen und Mindestkontingente werden für den jeweiligen Abrechnungszeitraum im Voraus berechnet, sofern das Einzelangebot nichts anderes bestimmt.
9.5 Vorauszahlungen und Sicherheiten. Bei Festpreisprojekten, beim ersten Auftrag eines neuen Kunden und bei Aufträgen erheblichen Umfangs kann CartCraft vor Arbeitsbeginn eine Vorauszahlung von bis zu 50 Prozent des vereinbarten Preises oder der Untergrenze der geschätzten Spanne verlangen. Ist eine Vorauszahlung vereinbart, beginnt die Arbeit, sobald die Vorauszahlung eingegangen ist und die für den Start erforderliche Mitwirkung nach Ziffer 6 vorliegt. Vorauszahlungen werden auf die Schlussrechnung angerechnet.
9.6 Zahlungsfrist. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig, sofern das Einzelangebot nichts anderes bestimmt. Die Zahlung erfolgt per Überweisung auf das in der Rechnung genannte Konto.
9.7 Fremdkosten. Fremdkosten, die CartCraft auf Weisung des Kunden verauslagt, insbesondere Lizenzen, Plugins, Themes, Schriften, Stock-Medien und Plattformgebühren, werden zum Selbstkostenpreis weiterberechnet und bleiben auch nach Vertragsende zahlbar.
9.8 Schuldner der Vergütung. Der im Einzelangebot benannte Kunde bleibt Vertragspartner und Rechnungsempfänger für alle Einzelaufträge, auch für Aufträge, die Websites, Shops, Marken oder Projekte verbundener Unternehmen oder von Endkunden des Kunden betreffen. Sollen Leistungen an eine andere juristische Person berechnet werden, teilt der Kunde das CartCraft vor der Auftragserteilung unter Angabe der vollständigen Rechnungsdaten mit.
9.9 Aufrechnung und Zurückbehaltung. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausüben.
9.10 Anrechnung von Zahlungen. CartCraft darf Zahlungen auf die älteste offene Forderung anrechnen, in der Reihenfolge Kosten, Zinsen, Hauptforderung.
10.1 Verzug. Zahlt der Kunde nicht bis zur Fälligkeit nach Ziffer 9.6, kommt er ohne weitere Mahnung in Verzug (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB).
10.2 Zinsen und Pauschale. Im Verzugsfall stehen CartCraft Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) und eine Pauschale von 40,00 EUR (§ 288 Abs. 5 BGB) zu. Das Recht, weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen, bleibt unberührt.
10.3 Kosten der Rechtsverfolgung. Zusätzlich zu Ziffer 10.2 trägt der Kunde die Kosten der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung als Verzugsschaden (§§ 280 Abs. 1 und 2, 286 BGB), insbesondere die Gebühren eines vorgerichtlich beauftragten Rechtsanwalts, berechnet nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), und die Kosten eines Inkassounternehmens bis zu der Höhe, die für einen Rechtsanwalt angefallen wäre. Die Pauschale nach Ziffer 10.2 wird auf diese Kosten angerechnet, soweit § 288 Abs. 5 Satz 3 BGB dies verlangt.
10.4 Einstellung der Arbeiten. Befindet sich der Kunde mit einer nicht unerheblichen Zahlung in Verzug, darf CartCraft nach Ankündigung in Textform und nach Ablauf einer angemessenen Frist von mindestens sieben Kalendertagen alle weiteren Arbeiten aus sämtlichen Verträgen mit dem Kunden einstellen, bis die Zahlung vollständig eingegangen ist. Vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz oder wegen Verzugs aus einer solchen Einstellung bestehen nicht.
10.5 Zurückbehaltung von Leistungen und Zugängen. Solange sich der Kunde in Verzug befindet, darf CartCraft nicht bezahlte Arbeitsergebnisse, Freigaben, Exporte, Dokumentationen und die Herausgabe der von CartCraft erstellten Zugangsdaten zurückhalten. Das gilt nicht für den Zugang zu den eigenen Systemen und Konten des Kunden, den CartCraft nicht zurückhält.
10.6 Nutzungsrechte im Verzugsfall. Das vorläufige Nutzungsrecht nach Ziffer 11.2 erlischt, wenn der Kunde mit der Zahlung länger als 30 Kalendertage in Verzug ist. In diesem Fall stellt der Kunde die Nutzung der betroffenen Arbeitsergebnisse ein und entfernt sie auf Verlangen von CartCraft in Textform unverzüglich aus seinen Systemen; alternativ ist CartCraft berechtigt, nicht bezahlte Arbeitsergebnisse nach vorheriger Ankündigung in Textform zu deaktivieren oder zu entfernen, und der Kunde duldet das. Mit vollständiger Zahlung entsteht das endgültige Nutzungsrecht nach Ziffer 11.1; eine zwischenzeitlich erfolgte Entfernung berührt das nicht, und die Wiederherstellung der Arbeitsergebnisse wird als gesonderte Aufgabe zum Stundensatz nach Ziffer 9.2 berechnet.
10.7 Vorauszahlung nach Verzug. Nach Eintritt des Verzugs darf CartCraft weitere Leistungen von einer Vorauszahlung oder von einer Sicherheitsleistung abhängig machen.
10.8 Verhältnis zur Vergütung für vorgehaltene Kapazität. Maßnahmen nach den Ziffern 10.4 bis 10.7 sind dem Kunden zuzurechnen. Sie mindern den Anspruch von CartCraft auf Vergütung für vorgehaltene Kapazität nach Ziffer 12.5 nicht, weil der Grund der Nichtleistung im Verantwortungsbereich des Kunden liegt. Ziffer 12.5 (c) bleibt unberührt.
11.1 Übergang mit vollständiger Zahlung. Der Kunde erwirbt die Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen erst mit vollständiger Zahlung der für den jeweiligen Auftrag geschuldeten Vergütung. Mit vollständiger Zahlung erhält der Kunde ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht, die Arbeitsergebnisse für den Zweck des beauftragten Projekts zu nutzen, einschließlich des Rechts, sie zu bearbeiten und durch Dritte bearbeiten zu lassen.
11.2 Vorläufiges Nutzungsrecht vor Zahlung. Bis zur vollständigen Zahlung erhält der Kunde nur ein einfaches, widerrufliches Nutzungsrecht zum Zweck der Prüfung, der Freigabe und des vorläufigen Betriebs. Dieses Recht erlischt unter den Voraussetzungen der Ziffer 10.6. Das Urheberrecht selbst ist nach deutschem Recht nicht übertragbar (§ 29 Abs. 1 UrhG); eingeräumt werden Nutzungsrechte.
11.3 Weitergabe. Ist der Kunde eine Agentur oder handelt er für einen Endkunden, darf er das Nutzungsrecht nach Ziffer 11.1 an den Endkunden des jeweiligen Projekts weitergeben. Die Nutzung für weitere Projekte des Kunden oder Dritter und der Weiterverkauf des Quellcodes als solchem bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
11.4 Know-how von CartCraft. CartCraft bleibt berechtigt, allgemeine Techniken, Methoden, Strukturen, Know-how sowie nicht kundenspezifische Bausteine und Komponenten, die im Rahmen des Auftrags verwendet oder erstellt wurden, weiter zu nutzen und für andere Projekte einzusetzen. Vertrauliche Informationen oder Inhalte des Kunden sind davon nicht erfasst.
11.5 Komponenten Dritter. Arbeitsergebnisse können Komponenten Dritter enthalten, insbesondere Open-Source-Software, Plugins, Themes, Schriften und Bibliotheken. Für diese Komponenten gelten die Lizenzbedingungen des jeweiligen Dritten. Kostenpflichtige Lizenzen beschafft der Kunde im eigenen Namen, sofern nichts anderes vereinbart ist; beschafft CartCraft sie, gilt Ziffer 9.7.
11.6 Material des Kunden. Der Kunde räumt CartCraft die Rechte ein, die erforderlich sind, um vom Kunden bereitgestellte Inhalte, Daten, Marken und Materialien zur Erfüllung des Vertrags zu nutzen, einschließlich des Rechts, sie an Subunternehmer nach Ziffer 14 weiterzugeben.
12.1 Unbefristete Laufzeit. Verträge über laufende Betreuung, Wartung, Pflegepakete, Retainer und Hosting laufen auf unbestimmte Zeit, sofern im Einzelangebot keine feste Laufzeit vereinbart ist.
12.2 Kündigungsfrist für Betreuung und Retainer. Verträge über laufende Betreuung, Wartung und Retainer können von beiden Parteien mit einer Frist von zwei Wochen zum Ende eines Kalendermonats in Textform ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.
12.3 Kündigungsfrist für Hosting und wiederkehrende Infrastrukturkosten. Verträge über Hosting und vergleichbare wiederkehrende Infrastrukturkosten können von beiden Parteien mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende eines Kalendermonats in Textform ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.
12.4 Kontingente und wiederkehrende Vergütungen bis zum Wirksamwerden der Kündigung. Vereinbarte Kontingente und wiederkehrende Vergütungen bleiben bis zu dem Zeitpunkt, zu dem eine Kündigung wirksam wird, in voller Höhe zahlbar, unabhängig davon, in welchem Umfang der Kunde sie tatsächlich nutzt; Ziffer 12.5 gilt ergänzend. Bereits beauftragte Arbeiten werden fertiggestellt und abgerechnet; auf Wunsch des Kunden werden sie stattdessen abgebrochen und der bis dahin angefallene Aufwand wird abgerechnet.
12.5 Vorgehaltene Kapazität bei nicht abgerufenen Leistungen (Annahmeverzug, § 615 BGB).
(a) Vorhaltung und dauerhaftes Leistungsangebot. Vereinbart das Einzelangebot ein Mindestkontingent für einen Abrechnungszeitraum, hält CartCraft diese Kapazität für die gesamte Vertragslaufzeit für den Kunden frei und vergibt sie nicht an andere Kunden. CartCraft bietet dem Kunden damit seine Leistung für die gesamte Laufzeit dauerhaft an. Da der Kunde bestimmt, wann und wofür die Kapazität abgerufen wird, ist ein gesondertes Leistungsangebot für jeden einzelnen Zeitraum nicht erforderlich; der Abruf durch den Kunden ist eine Mitwirkungshandlung im Sinne des § 295 BGB.
(b) Vergütung bei nicht abgerufener Kapazität. Ruft der Kunde die vorgehaltene Kapazität nicht ab oder erbringt er die für den Abruf erforderliche Mitwirkung nach Ziffer 6 nicht, befindet er sich im Annahmeverzug (§§ 293 bis 296 BGB). In diesem Fall bleibt die Vergütung für das vereinbarte Mindestkontingent für jeden Abrechnungszeitraum zahlbar, berechnet zum vereinbarten Satz, bis der Vertrag durch eine wirksame Kündigung nach Ziffer 12.2, 12.3 oder 12.8 oder auf andere Weise endet. § 615 Satz 1 BGB und § 642 BGB bleiben unberührt.
(c) Anrechnung ersparter Aufwendungen und anderweitigen Erwerbs. CartCraft muss sich auf die Vergütung nach (b) anrechnen lassen, was CartCraft infolge des Unterbleibens der Leistung erspart (ersparte Aufwendungen) und was CartCraft durch anderweitige Verwendung der vorgehaltenen Kapazität erwirbt oder böswillig zu erwerben unterlässt (anderweitiger Erwerb, § 615 Satz 2 BGB). CartCraft bemüht sich in angemessenem Umfang, nicht abgerufene Kapazität anderweitig einzusetzen. Auf Verlangen des Kunden in Textform legt CartCraft für den betreffenden Abrechnungszeitraum dar, was angerechnet wurde.
(d) Keine doppelte Forderung. Tatsächlich erbrachte Leistungen eines Abrechnungszeitraums werden auf das Mindestkontingent dieses Zeitraums angerechnet. Nur die verbleibende Differenz wird nach (b) berechnet.
(e) Verfall. Nicht abgerufene Teile des Mindestkontingents verfallen mit Ablauf des jeweiligen Abrechnungszeitraums; Ziffer 12.6 gilt.
(f) Ausnahmen. Absatz (b) gilt nicht für Zeiträume, in denen der Kunde Leistungen nicht abrufen kann, weil CartCraft nicht leistet, in denen CartCraft aus Gründen aus seinem eigenen Verantwortungsbereich nicht leisten kann oder in denen der Kunde nach Ziffer 12.8 wirksam aus wichtigem Grund gekündigt hat.
(g) Höhe. Die Höhe des Mindestkontingents, der Abrechnungszeitraum und der anwendbare Satz ergeben sich ausschließlich aus dem Einzelangebot. Vereinbart das Einzelangebot kein Mindestkontingent, gilt diese Ziffer 12.5 nicht.
(h) Rechtsnatur des Anspruchs. Der Anspruch nach (b) ist ein Anspruch auf Vergütung für vorgehaltene Kapazität. Er ist weder eine Vertragsstrafe noch ein pauschalierter Schadensersatz. Das Recht des Kunden nach (c) auf Anrechnung ersparter Aufwendungen und anderweitigen Erwerbs bleibt unberührt.
12.6 Keine Übertragung in den nächsten Zeitraum. Nicht genutzte Teile eines Kontingents verfallen mit Ablauf des jeweiligen Abrechnungszeitraums und werden weder übertragen noch erstattet, sofern das Einzelangebot nicht ausdrücklich etwas anderes vorsieht.
12.7 Keine Verfügbarkeitsgarantie. Sofern nicht ausdrücklich in Textform vereinbart, schuldet CartCraft keine bestimmte Verfügbarkeit, Reaktionszeit oder Lösungszeit. Support wird während der regulären Geschäftszeiten von CartCraft erbracht, montags bis freitags, ausgenommen Feiertage am Geschäftssitz von CartCraft.
12.8 Kündigung aus wichtigem Grund. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei wiederholtem Zahlungsverzug, bei Insolvenz der anderen Partei oder bei einer wesentlichen Vertragsverletzung, die nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach einer Aufforderung in Textform behoben wird.
12.9 Folgen der Kündigung. Mit dem Ende des Vertrags übergibt CartCraft die vollständig bezahlten Arbeitsergebnisse zusammen mit den Zugangsdaten, die CartCraft für die Systeme des Kunden erstellt hat, und unterstützt die Migration in angemessenem Umfang nach Aufwand zum Stundensatz nach Ziffer 9.2. Offene Rechnungen werden mit dem Ende des Vertrags fällig.
13.1 Dienste Dritter. CartCraft ist nicht Betreiber von Plattformen und Diensten Dritter, insbesondere nicht von Shopify, WordPress, Hosting- und Cloud-Anbietern, Zahlungs- und Versanddienstleistern, Plugins, Apps und externen Schnittstellen. Für deren Verfügbarkeit, Funktionsfähigkeit, Kompatibilität, Preisgestaltung und Fortbestand übernimmt CartCraft keine Gewähr.
13.2 Änderungen durch Dritte. Ändern Dritte ihre Technik, Schnittstellen, Bedingungen oder Preise, sind daraus folgende Anpassungen nicht Teil eines bestehenden Auftrags und werden gesondert nach Ziffer 4 beauftragt.
13.3 Hosting. Erbringt CartCraft Hosting, geschieht das auf Infrastruktur von Drittanbietern. CartCraft schuldet die sorgfältige Auswahl und Administration dieser Infrastruktur, nicht eine bestimmte Verfügbarkeit, sofern nicht ausdrücklich in Textform ein Service Level vereinbart ist. Ausfallzeiten, die durch den Infrastrukturanbieter, durch Angriffe oder durch Inhalte und Konfigurationen im Verantwortungsbereich des Kunden verursacht werden, sind CartCraft nicht zuzurechnen.
13.4 Datensicherungen im Hosting. Sind Datensicherungen Teil der Hosting-Leistung, werden sie im vereinbarten Intervall erstellt. Der Kunde bleibt verpflichtet, eigene Kopien geschäftskritischer Daten vorzuhalten. Für die Wiederherstellung von Daten, die vom vereinbarten Sicherungsumfang nicht erfasst waren, haftet CartCraft nicht.
13.5 Daten nach dem Ende des Hostings. Nach dem Ende eines Hosting-Vertrags stellt CartCraft dem Kunden auf Anfrage einen Export der für ihn gespeicherten Daten und Dateien bereit. Sofern keine längere Frist vereinbart ist und keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, löscht CartCraft die Daten 30 Kalendertage nach dem Ende des Vertrags. Für den rechtzeitigen Wechsel zu einem anderen Anbieter ist der Kunde verantwortlich.
13.6 Konten des Kunden. Laufen Leistungen in eigenen Konten des Kunden bei Dritten, besteht das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und diesem Dritten. Die dort anfallenden Gebühren trägt der Kunde.
CartCraft ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Pflichten Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen einzusetzen. CartCraft bleibt dem Kunden gegenüber für die ordnungsgemäße Leistungserbringung verantwortlich und bleibt Ansprechpartner des Kunden. CartCraft verpflichtet Subunternehmer zur Vertraulichkeit entsprechend Ziffer 19. Werden personenbezogene Daten verarbeitet, gilt ergänzend Ziffer 20.
15.1 Lizenz. Mit vollständiger Zahlung räumt CartCraft dem Kunden ein einfaches, nicht übertragbares Recht ein, die Standard-Softwareprodukte und Apps von CartCraft für die Dauer des jeweiligen Abonnements zu nutzen.
15.2 Beschränkungen. Der Kunde darf die Software nicht zurückentwickeln, dekompilieren oder disassemblieren, außer soweit zwingendes Recht das erlaubt, darf keine darauf beruhenden Bearbeitungen erstellen und darf sie ohne Zustimmung von CartCraft in Textform nicht vermieten, verleasen, unterlizenzieren oder an Dritte übertragen.
15.3 Updates. Die Softwareprodukte von CartCraft aktualisieren sich selbsttätig. Sind manuelle Schritte erforderlich, informiert CartCraft den Kunden und stellt eine Anleitung bereit.
15.4 Abrechnung und Kündigung von App-Abonnements. Abonnements von Apps, die über den Shopify App Store vertrieben werden, werden ausschließlich über Shopify abgerechnet; ergänzend gelten die Bedingungen von Shopify. Der Kunde kündigt ein solches Abonnement durch Deinstallation der App; die Kündigung wird zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums wirksam. Erstattungen für solche Abonnements wickelt Shopify ab. Die Kündigungsfristen nach Ziffer 12 gelten nicht für App-Abonnements, die über Shopify abgerechnet werden.
15.5 Support für Standardprodukte. Supportanfragen zu seinen Standard-Softwareprodukten beantwortet CartCraft innerhalb von drei Arbeitstagen.
16.1 Mängelanzeige. Der Kunde zeigt Mängel in Textform an, beschreibt sie nachvollziehbar und nennt die Schritte, mit denen sie sich reproduzieren lassen.
16.2 Nacherfüllung. Ist eine Leistung als bestimmtes Werk geschuldet, beseitigt CartCraft Mängel, die im Zeitpunkt der Abnahme vorlagen, unentgeltlich innerhalb einer angemessenen Frist, nach eigener Wahl durch Nachbesserung oder durch Neuherstellung. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Kunde die Vergütung mindern oder bei einem wesentlichen Mangel den Vertrag hinsichtlich des betroffenen Teils kündigen.
16.3 Verjährungsfrist. Mängelansprüche verjähren 12 Monate nach der Abnahme. Das gilt nicht für Ansprüche wegen Vorsatzes, wegen grober Fahrlässigkeit oder wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels, für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und für zwingende gesetzliche Haftung; insoweit gelten die gesetzlichen Fristen.
16.4 Ausschlüsse. Mängelansprüche bestehen nicht bei unerheblichen Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit, bei normalem Verschleiß, bei Fehlern durch unsachgemäße Nutzung, durch eine ungeeignete Betriebsumgebung oder durch Änderungen an Code, Konfiguration oder Systemumgebung, die der Kunde oder Dritte nach der Abnahme vorgenommen haben. Ebenso bestehen keine Mängelansprüche bei Fehlern, die durch Änderungen von Drittanbietern nach Ziffer 13.2 oder durch Inhalte, Daten oder Vorgaben des Kunden verursacht werden.
16.5 Kosten unberechtigter Mängelanzeigen. Stellt sich heraus, dass ein angezeigter Mangel CartCraft nicht zuzurechnen ist, darf CartCraft den Analyseaufwand zum Stundensatz nach Ziffer 9.2 berechnen, sofern CartCraft vor Beginn der Analyse darauf hingewiesen hat.
17.1 Unbeschränkte Haftung. CartCraft haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, für arglistig verschwiegene Mängel, aus einer ausdrücklich übernommenen Garantie, nach dem Produkthaftungsgesetz und soweit die Haftung nach anwendbarem Recht zwingend ist.
17.2 Leichte Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet CartCraft nur für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, auf deren Erfüllung der Kunde regelmäßig vertrauen darf und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
17.3 Höchstbetrag. Vorbehaltlich Ziffer 17.1 ist die Haftung nach Ziffer 17.2 je Vertragsjahr auf den höheren der beiden folgenden Beträge begrenzt: (a) die Vergütung, die der Kunde aus dem jeweiligen Vertrag in den vorangegangenen zwölf Monaten gezahlt hat, und (b) 5.000,00 EUR, in jedem Fall jedoch auf höchstens 25.000,00 EUR.
17.4 Ausgeschlossene Schäden. Vorbehaltlich Ziffer 17.1 haftet CartCraft nicht für entgangenen Gewinn, für Umsatzausfall, für Produktionsausfall, für Rufschaden, für mittelbare Schäden und Folgeschäden sowie für Ansprüche Dritter gegen den Kunden.
17.5 Datenverlust. Die Haftung für den Verlust von Daten ist auf den Aufwand begrenzt, der für die Wiederherstellung der Daten aus ordnungsgemäß geführten Datensicherungen erforderlich gewesen wäre. Ziffer 6.5 bleibt unberührt.
17.6 Inhalte und Weisungen des Kunden. CartCraft haftet nicht für die vom Kunden gelieferten Inhalte, Daten, Texte, Bilder, Produktangaben und rechtlichen Erklärungen und nicht für Schäden, die aus verbindlichen Weisungen des Kunden entstehen, sofern CartCraft auf das damit verbundene Risiko hingewiesen hat oder das Risiko für CartCraft nicht erkennbar war.
17.7 Ausfälle Dritter. Vorbehaltlich Ziffer 17.1 haftet CartCraft nicht für Ausfälle, Störungen, Datenverlust oder Änderungen, die von Drittanbietern im Sinne der Ziffer 13.1 verursacht werden, einschließlich Hosting- und Cloud-Anbietern, Plattformbetreibern, Anbietern von Apps und Plugins, externen Schnittstellen sowie Zahlungs- und Versanddienstleistern.
17.8 Live-Systeme. Sind Arbeiten an Live-Systemen erforderlich, werden sie mit der üblichen fachlichen Sorgfalt ausgeführt. Für vorübergehende technische Beeinträchtigungen, die dabei unvermeidbar sind, etwa kurze Nichtverfügbarkeit oder das Leeren des Cache, haftet CartCraft nicht.
17.9 Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen. Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der Geschäftsführung, der Mitarbeiter, der Erfüllungsgehilfen und der Subunternehmer von CartCraft.
17.10 Verjährung. Schadensersatzansprüche gegen CartCraft verjähren 12 Monate, nachdem der Kunde von dem Schaden und von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat, in jedem Fall jedoch 24 Monate nach dem schadensauslösenden Ereignis. Ziffer 16.3 Satz 2 gilt entsprechend.
18.1 Rechtezusicherung. Der Kunde sichert zu, dass er über alle erforderlichen Rechte an den von ihm bereitgestellten Inhalten, Daten, Marken, Software und Materialien verfügt und dass deren bestimmungsgemäße Nutzung weder Rechte Dritter noch geltendes Recht verletzt.
18.2 Freistellung. Der Kunde stellt CartCraft von Ansprüchen Dritter frei, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung, die gegen CartCraft wegen vom Kunden gelieferter Inhalte, Daten oder Vorgaben, wegen einer vertragswidrigen Nutzung der Leistungen durch den Kunden oder wegen eines dem Kunden zuzurechnenden Rechtsverstoßes geltend gemacht werden. CartCraft informiert den Kunden unverzüglich über solche Ansprüche und erkennt sie ohne Zustimmung des Kunden nicht an.
19.1 Beiderseitige Vertraulichkeit. Jede Partei hält alle Informationen der anderen Partei vertraulich, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt, insbesondere Geschäftszahlen, Strategien, Kunden- und Lieferantendaten, Quellcode, Zugangsdaten und technische Dokumentation. Jede Partei nutzt solche Informationen nur für die Zwecke der Zusammenarbeit und gibt sie nur an Personen weiter, die sie dafür benötigen und die einer gleichwertigen Verpflichtung unterliegen. Handelt der Kunde für einen Endkunden, erstreckt sich diese Pflicht auch auf die Informationen des Endkunden.
19.2 Ausnahmen. Die Pflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, die der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren, die unabhängig entwickelt wurden oder die aufgrund eines Gesetzes oder aufgrund einer gerichtlichen oder behördlichen Anordnung offengelegt werden müssen. Im letzten Fall informiert die betroffene Partei die andere Partei vorab, soweit das rechtlich zulässig ist.
19.3 Dauer. Die Pflicht besteht drei Jahre über das Ende des Vertrags hinaus fort, bei Geschäftsgeheimnissen so lange, wie sie als solche gelten. Eine gesonderte Geheimhaltungsvereinbarung zwischen den Parteien bleibt unberührt und gilt ergänzend.
19.4 Referenzen. CartCraft darf den Kunden und das Projekt als Referenz nennen, Screenshots und kurze Beschreibungen öffentlich sichtbarer Ergebnisse verwenden und auf die Website des Kunden verlinken, sofern der Kunde dem nicht in Textform widerspricht. Vertrauliche Details, Zahlen und interne Informationen werden nie veröffentlicht. Ein Widerspruch ist jederzeit möglich und wirkt für die Zukunft.
19.5 Abwerbeverbot. Während der Vertragslaufzeit und für 12 Monate danach wirbt keine Partei aktiv Mitarbeiter oder Subunternehmer der anderen Partei ab, die an der Zusammenarbeit beteiligt waren. Allgemeine Stellenausschreibungen bleiben davon unberührt.
20.1 Verarbeitung. CartCraft verarbeitet personenbezogene Daten nach dem geltenden Datenschutzrecht, insbesondere nach der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) und nach dem Personal Data Protection Act (PDPA) Singapurs. Einzelheiten zur Verarbeitung der Daten von Website-Besuchern und geschäftlichen Kontakten stehen in der Datenschutzerklärung unter https://cartcraft.io/de/datenschutz/.
20.2 Verarbeitung im Auftrag des Kunden. Verarbeitet CartCraft personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, insbesondere im Rahmen von Hosting, Wartung oder Zugriff auf die Systeme des Kunden, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (Art. 28 DSGVO). Für diese Verarbeitung ist der Kunde Verantwortlicher.
20.3 Unterauftragsverarbeiter. Der Kunde erteilt eine allgemeine Genehmigung für den Einsatz von Unterauftragsverarbeitern. CartCraft informiert den Kunden über beabsichtigte Änderungen und verpflichtet Unterauftragsverarbeiter entsprechend den eigenen Pflichten. Einzelheiten, einschließlich der Liste der Unterauftragsverarbeiter, regelt der Auftragsverarbeitungsvertrag.
20.4 Verantwortung des Kunden. Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm bereitgestellten Daten und für die Rechtsgrundlage der von ihm beauftragten Verarbeitung verantwortlich.
21.1 Änderungsvorbehalt. CartCraft kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit das erforderlich ist, um Änderungen der Gesetzeslage, der Rechtsprechung oder des Leistungsangebots abzubilden, und soweit die Änderung das Gleichgewicht des Vertrags nicht zum Nachteil des Kunden verschiebt.
21.2 Widerspruch. CartCraft teilt dem Kunden die geänderten AGB mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mit und weist dabei ausdrücklich auf die Widerspruchsfrist, auf die Rechtsfolge des Schweigens und auf das Kündigungsrecht hin. Widerspricht der Kunde nicht in Textform, bevor die Änderung in Kraft tritt, gelten die geänderten AGB für bereits bestehende Verträge als angenommen.
21.3 Kündigungsrecht. Widerspricht der Kunde, kann CartCraft das betroffene Dauerschuldverhältnis zu dem Zeitpunkt kündigen, zu dem die Änderung in Kraft tritt. Bereits erteilte Aufträge werden auf Grundlage der bisherigen Fassung zu Ende geführt.
21.4 Maßgebliche Fassung für einen Auftrag. Für einen Einzelauftrag gilt die Fassung dieser AGB, die zum Datum des zugrunde liegenden Angebots galt.
Der Kunde kann Ansprüche gegen CartCraft nur mit vorheriger Zustimmung von CartCraft in Textform abtreten. § 354a HGB bleibt unberührt.
23.1 Textform. Mitteilungen, Freigaben, Aufträge, Kündigungen und sonstige Erklärungen aus dem Vertrag bedürfen der Textform, sofern das Gesetz keine strengere Form vorschreibt. Eine E-Mail genügt diesem Erfordernis.
23.2 Projektkommunikation. Die projektbezogene Kommunikation erfolgt in Textform oder über das vereinbarte Projektmanagement-Tool. Mündliche Absprachen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der Bestätigung in Textform.
23.3 Kontaktdaten. Jede Partei hält die von ihr angegebenen Kontaktdaten aktuell. Erklärungen, die an die zuletzt angegebene Kontaktadresse gesendet werden, gelten als zugegangen.
24.1 Anwendbares Recht. Auf das Vertragsverhältnis findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und unter Ausschluss der Regeln des internationalen Privatrechts, die zur Anwendung einer anderen Rechtsordnung führen würden.
24.2 Erfüllungsort. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen ist der Sitz von CartCraft.
24.3 Gerichtsstand. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Stade, Deutschland, ausschließlicher Gerichtsstand, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. CartCraft ist zusätzlich berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
24.4 Gütliche Einigung und Mediation. Vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens versuchen die Parteien, die Streitigkeit gütlich und auf Wunsch einer Partei im Wege der Mediation beizulegen. Das hindert keine Partei daran, einstweiligen Rechtsschutz zu beantragen, und hindert CartCraft nicht daran, eine Zahlungsforderung zu verfolgen, die der Kunde der Sache nach nicht bestritten hat, insbesondere im Wege des Mahnverfahrens.
25.1 Vollständige Vereinbarung. Diese AGB bilden zusammen mit dem Einzelangebot und etwaigen Individualvereinbarungen die vollständige Vereinbarung über den Vertragsgegenstand und ersetzen frühere Abreden zu diesem Gegenstand.
25.2 Salvatorische Klausel. Ist oder wird eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die anwendbare gesetzliche Regelung.
25.3 Fortgeltung. Die Ziffern 11, 12.5, 17, 18, 19, 20 und 24 gelten über das Ende des Vertrags hinaus fort.
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Version 2.0, gültig ab 26. August 2026.